Bildungsurlaub · Bildungszeit · Bildungsfreistellung
Bezahlte Freistellung für deine Weiterbildung
Bildungsurlaub gibt Beschäftigten in 14 Bundesländern zusätzliche freie Arbeitstage für eine anerkannte Weiterbildung. Entscheidend ist, wo du arbeitest – nicht, wo du wohnst. Auf dieser Seite findest du die Regeln deines Bundeslands, den Weg zum Antrag und unsere anerkennungsfähigen Online-Kurse.
Was ist Bildungsurlaub?
Eine gesetzlich geregelte, bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung – zusätzlich zum Erholungsurlaub. In den meisten Bundesländern sind es fünf Tage im Jahr, das Gehalt läuft weiter. Je nach Bundesland heißt sie auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung.
Entscheidend ist dein Arbeitsort, nicht dein Wohnort. Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz – maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, in dem dein Arbeitsplatz liegt. Regeln deines Bundeslandes ansehen
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Anerkennung als Bildungsurlaub: Anbieter ist die mycareernow GmbH. In den meisten Bundesländern erfolgt die Anerkennung je Kurs, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dagegen je Einrichtung. Für dein Bundesland wird sie auf Wunsch beantragt; die Zulassung dauert erfahrungsgemäß zwei bis drei Wochen. Lass dir den Anerkennungsnachweis für deinen gewählten Kurs und Termin bestätigen, bevor du den Antrag beim Arbeitgeber einreichst.
Länder-Check
Was gilt an deinem Arbeitsort?
Wähle dein Bundesland, um nur dessen Zeile zu sehen. Für Anerkennung und Details ist immer die verlinkte Landesstelle maßgeblich.
| Bundesland | Freistellung | Antragsfrist | Rechtsgrundlage und zuständige Stelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 Tage / Jahr | 9 Wochen | Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) Offizielle Landesstelle |
| Bayern | Kein gesetzlicher Anspruch | — | Kein Landesgesetz und keine zuständige Landesstelle. Eine Freistellung kann tariflich, betrieblich oder individuell vereinbart sein. |
| Berlin | 5 Tage / Jahr | 6 Wochen | Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG). Zwei Jahre sind auf 10 Tage kombinierbar, aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Offizielle Landesstelle |
| Brandenburg | 10 Tage / 2 Jahre | 6 Wochen | Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG). Das Land spricht inzwischen von Bildungszeit. Offizielle Landesstelle |
| Bremen | 10 Tage / 2 Jahre | 4 Wochen | Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG) Offizielle Landesstelle |
| Hamburg | 10 Tage / 2 Jahre | 6 Wochen | Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz Offizielle Landesstelle |
| Hessen | 5 Tage / Jahr | 6 Wochen | Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) Offizielle Landesstelle |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage / Jahr | 8 Wochen | Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) Offizielle Landesstelle |
| Niedersachsen | 5 Tage / Jahr | 4 Wochen | Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) Offizielle Landesstelle |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Tage / Jahr | 6 Wochen | Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) Offizielle Landesstelle |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage / 2 Jahre | 6 Wochen | Landesbildungszeitgesetz Rheinland-Pfalz (LBZG). Das Land spricht inzwischen von Bildungszeit. Auszubildende erhalten 5 Tage je Ausbildungsjahr, nicht für berufliche Weiterbildung. Offizielle Landesstelle |
| Saarland | 5 Tage / Jahr | 6 Wochen | Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) in der Fassung vom 09.05.2024 Offizielle Landesstelle |
| Sachsen | 3 Tage / Jahr ab 2027 | 12 Wochen | Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz (SächsQZG), beschlossen am 04.02.2026, in Kraft ab 01.01.2027. Der Arbeitgeber darf ablehnen, sobald 25 % der Belegschaft die Qualifizierungszeit im laufenden Jahr genutzt haben. Durchführungsverordnungen werden bis 01.11.2026 erwartet. Offizielle Landesstelle |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage / Jahr | 6 Wochen | Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BildFG) Offizielle Landesstelle |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage / Jahr | 6 Wochen | Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) Offizielle Landesstelle |
| Thüringen | 5 Tage / Jahr | 8 Wochen | Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) Offizielle Landesstelle |
Dein Bundesland hat ein Freistellungsgesetz? Dann fehlt nur noch der passende Kurs. Wir prüfen mit dir die Anerkennung für deinen Wunschtermin – unverbindlich.
Vom Wunsch zum Antrag
In vier Schritten zur Bildungszeit
01
Anspruch prüfen
Maßgeblich ist das Bundesland deines Arbeitsplatzes. Beachte Wartezeit, Betriebsgröße und deinen noch verfügbaren Anspruch.
02
Anerkannten Kurs wählen
Lass dir vom Anbieter den Anerkennungsbescheid für dein Bundesland geben. Eine AZAV-Zertifizierung allein ersetzt diese Anerkennung nicht.
03
Fristgerecht beantragen
Reiche Antrag, Kursprogramm und Anerkennungsnachweis schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber ein – am besten früher als gesetzlich nötig.
04
Nachweis einreichen
Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebescheinigung. Bewahre sie auf und reiche sie ein, wenn dein Arbeitgeber sie verlangt.
Die Regeln im Einzelnen
Anspruch, Kosten und Anerkennung im Detail
01
Gesetzlicher Anspruch
Die Länder regeln selbst, wer anspruchsberechtigt ist, wie viele Tage zur Verfügung stehen und welche Fristen gelten. Meist entsteht der Anspruch erst nach einer Wartezeit. Teilzeit, Ausbildung, Beamtenstatus und Betriebsgröße können die Regeln verändern.
02
Bezahlte Freistellung
Während der genehmigten Bildungszeit zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt grundsätzlich weiter. Die Freistellung ist kein Erholungsurlaub und wird deshalb nicht von den normalen Urlaubstagen abgezogen.
03
Kurs- und Reisekosten
Seminargebühr, Lernmittel, Anreise und Unterkunft tragen Beschäftigte in der Regel selbst. Abhängig von persönlicher Situation und Kurs können Zuschüsse oder eine steuerliche Berücksichtigung möglich sein.
04
Anerkannte Veranstaltung
Nicht jede Weiterbildung gilt automatisch als Bildungsurlaub. Der Kurs oder sein Träger muss nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein. Fordere den passenden Anerkennungsnachweis vor deinem Antrag an.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zum Bildungsurlaub
Ist Bildungsurlaub zusätzlicher Erholungsurlaub?
Nein. Die Freistellung ist zweckgebunden und darf nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen genutzt werden. Sie wird nicht vom Erholungsurlaub abgezogen.
Wer bezahlt den Bildungsurlaub?
Der Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt während der Freistellung weiter. Seminargebühren, Reise und Unterkunft tragen Beschäftigte in der Regel selbst; eine steuerliche Absetzbarkeit kann geprüft werden.
Darf der Arbeitgeber ablehnen?
Je nach Landesgesetz können dringende betriebliche Gründe, konkurrierende Urlaubswünsche, versäumte Fristen oder eine fehlende Anerkennung zur Ablehnung führen. Eine pauschale Ablehnung ist nicht automatisch wirksam.
Gelten Online-Kurse als Bildungsurlaub?
Teilweise. Einige Länder erkennen Live-Online- oder Hybridformate an, wenn Dauer, Interaktion und Anwesenheitsnachweis den Vorgaben entsprechen. Entscheidend ist immer die konkrete Anerkennung des einzelnen Kurses.
Wie lange dauert die Anerkennung eines Kurses?
Der Antragsweg ist bundeseinheitlich formalisiert. Erfahrungsgemäß dauert die Zulassung zwei bis drei Wochen, Folgeanträge mit Referenz auf bestehende Anerkennungen oft kürzer.
Beratung
Noch unsicher, welcher Kurs passt?
Wir prüfen mit dir, welches Angebot zu deinem Ziel passt und wie es mit der Anerkennung in deinem Bundesland aussieht. Persönlich und unverbindlich.





