Teilhabechancengesetz
Das Teilhabechancengesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist. Es wurde mit dem Ziel verabschiedet, Langzeitarbeitslosen bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu bieten.
Das Gesetz soll insbesondere Menschen unterstützen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind und Schwierigkeiten haben, eine neue Beschäftigung zu finden.
Drei einfache Schritte, die deine Karriere verändern werden
Jetzt Angebot anfordernWir beraten dich gerne zu den Details des Teilhabeschancengesetzes! Nach erfolgter Beratung, erstellen wir dir ein individuelles Angebot und unterstützen dich bei der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit!
Übrigens: da unsere Weiterbildungen virtuell laufen, bist du räumlich absolut flexibel.
Ansprechpartner für sowohl (potentielle) Arbeitnehmer als auch einstellungswillige Arbeitgeber ist das Jobcenter. Bitte fragen Sie Ihren jeweiligen Ansprechpartner nach Förderungen über die Paragraphen §16e oder §16i SGB II.
Link zur Arbeitsagentur: link
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Du bist neugierig auf unsere Weiterbildungen oder Coachings? Kontaktiere uns oder hinterlasse deine Nummer und wir sind für dich da! Wir hören genau hin, beraten dich individuell und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot, das genau zu dir und deinen Anforderungen passt.
Grünes Licht von der Agentur
Bevor es losgeht, besprich das Angebot mit den Experten der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um eine Freigabe und den entsprechenden Bildungsgutschein (BGS) oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten. Die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind auch dein Ansprechpartner für Weiterbildungen nach dem Qualifizierungs- und Chancengesetz (QCG).
Deine Weiterbildung starten
Sobald du deinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hast, melde dich bei uns. Gemeinsam planen wir den Starttermin für dein Coaching oder deine Weiterbildung – und ebnen den Weg zu deinem Traumjob. Damit du von zu Hause aus dein Coaching starten kannst, schicken wir dir bei Bedarf die komplette Technik nach Hause.
Was wird nach dem Teilhabechancengesetz gefördert?
Jetzt Angebot anfordernDas Teilhabechancengesetz zielt darauf ab, Langzeitarbeitslose erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, indem es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Möglichkeiten bietet.
Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung in Form von Lohnkostenzuschüssen für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse erhalten. Je nach Instrument und individuellen Voraussetzungen können sie bis zu 100% der Lohnkosten für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beantragen.
Arbeitnehmer erhalten bereits vor der Einstellung und während der ersten Monate der Eingliederung Unterstützung durch individuelle Coachings und ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen, um den Wiedereinstieg zu erleichtern. In den individuellen Coachings erhalten die Teilnehmer*innen Unterstützung in Bereichen wie Konfliktintervention, Motivation, Kommunikation, Zeitmanagement und Arbeitsorganisation. Darüber hinaus können sie aus unserem Themenkatalog Fachthemen in Weiterbildungen und individuellen Einzeltrainings erlernen.
§ 16i SGB II tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 außer Kraft. Eintritte in die Förderung sind bis zum 31. Dezember 2024 möglich.
Wir freuen uns auf dich
Unsere Karriereberatung steht bereit, um dir bei allen Fragen rund um unsere Weiterbildungsangebote und Coachings zu helfen. Kontaktiere uns einfach und wir finden gemeinsam den besten Weg, um dich bei deinem nächsten Karriereschritt zu unterstützen.
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