Ein Leitfaden zur Realisierung mit Unterstützung durch Bildungsgutschein, Transfergesellschaften oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine
In einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt sind berufsbegleitende Weiterbildungen ein Schlüssel zum beruflichen Erfolg und zur persönlichen Entwicklung. Doch wie kann man diese am besten realisieren, insbesondere wenn man auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung ist oder sich beruflich neu orientieren möchte? Dieser Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten, die Bildungsgutscheine, Transfergesellschaften, Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine bieten, und gibt praktische Hinweise zur Verlängerung des Bezugszeitraumes von Arbeitslosengeld I (ALG I) während der Weiterbildung. Der erste Gang sollte grundsätzlich zu ihrem Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter sein. Fragen sie dort am besten direkt nacht Fördermöglichkeiten einer Weiterbildung.
Bildungsgutscheine: Eine Chance zur Qualifizierung
Die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter bieten Bildungsgutscheine (BGS) an, um Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen die Teilnahme an zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Ein Bildungsgutschein deckt die Kosten für Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuung und ggf. Unterkunft und Verpflegung ab. Voraussetzung für den Erhalt ist, dass die Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und zum beruflichen Fortkommen beiträgt.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist es wichtig, mit dem persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter die individuelle Situation zu besprechen. Hierbei sollte deutlich gemacht werden, wie die geplante Weiterbildung zur beruflichen Integration beitragen kann.
Transfergesellschaften: Brücke zwischen Jobs
Transfergesellschaften kommen ins Spiel, wenn Unternehmen Umstrukturierungen vornehmen müssen und Arbeitsplätze abgebaut werden. Sie bieten den betroffenen Mitarbeitern die Möglichkeit, sich innerhalb einer bestimmten Frist weiterzubilden und somit ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Kosten einer Weiterbildung über eine Transfergesellschaft werden vom abgebenden Unternehmen und durch öffentliche Mittel getragen.
Die Nutzung einer Transfergesellschaft ermöglicht es, während der Weiterbildung ein Transferkurzarbeitergeld zu beziehen, welches in der Regel höher ist als das Arbeitslosengeld. Dies bietet eine finanzielle Absicherung und ermöglicht eine vollständige Konzentration auf die Weiterbildung.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS)
Neben Bildungsgutscheinen gibt es die Möglichkeit, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu nutzen. Diese Gutscheine zielen darauf ab, Arbeitssuchende schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit ihnen können individuelle Maßnahmen (z.B. Einzelcoachings) finanziert werden, die zur Minimierung von Vermittlungshemnissen oder der persönlichen Aktivierung von Fähigkeiten zur beruflichen Eingliederung beitragen.
Um einen AVGS zu erhalten, ist ebenfalls ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich. Der Gutschein ist in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gültig und muss bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden.
Verlängerung des Bezugszeitraumes von ALG I während der Weiterbildung
Für Arbeitslose, die an einer Weiterbildung teilnehmen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Bezugszeitraum von ALG I zu verlängern. Diese Regelung soll den Teilnehmenden ermöglichen, sich voll und ganz auf ihre Weiterbildung zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um ihre finanzielle Situation machen zu müssen. In der Regel verlängert sich der Bezugszeitraum des ALG I um die Hälfte der Länge der Weiterbildung. Beispiel: eine Person die noch 9 Monate ALGI Bezugszeitraum hat – nimmt an einer 6-monatigen Weiterbildung teil, so wird der Bezugszeitraum für das ALG 1 um 3 Monate verlägert.
Die Verlängerung des Bezugszeitraumes ist an Bedingungen geknüpft: Die Weiterbildung muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und als förderungswürdig anerkannt sein. Zudem muss sie die Aussicht auf eine erfolgreiche berufliche Eingliederung verbessern. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die zuständige Agentur für Arbeit.
Fazit
Berufsbegleitende Weiterbildungen sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, die eigene Qualifikation zu erweitern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Durch die Nutzung von Bildungsgutscheinen, die Teilnahme an Maßnahmen einer Transfergesellschaft oder den Einsatz von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen können diese Weiterbildungen finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus bietet die Möglichkeit zur Verlängerung des Bezugszeitraumes von ALG I während der Weiterbildung eine wichtige finanzielle Absicherung. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu suchen, um die individuell passenden Fördermöglichkeiten zu erkunden. Auf unserer Webseite finden Sie weitere nützliche Tipps und Fördermöglichkeiten: https://www.mycareernow.de/foerdermoeglichkeiten